Meine Preise sind kein Geheimnis.
Je nach Art der Inanspruchnahme meiner Dienstleistungen kommen grundsätzlich folgende Abrechnungsmethoden in Frage:
Pauschaler Stundensatz / Festpreis
Je nach Bedarf und tatsächlichem Aufwand kann sich mein Angebot aus einem oder mehreren Abrechnungsmodellen zusammensetzen.
Zeitgebühr in Höhe von z.Zt 43,- € pro Stunde bei Abrechnung je angefangene 1/4 Stunde (häufige Anwendung innerhalb der ersten 12 Monate)
Individuelle, monatliche Pauschale (häufige Anwendung nach den ersten 12 Monaten)
Gebühr gem. b.b.h.-Gebührentabelle - umsatzabhängig
Gebührentabelle des b.b.h.
Die Kosten für die Inanspruchnahme meiner Dienstleistungen im Rahmen der lfd. Finanzbuchhaltung* in meinem System lassen sich im Voraus nur sehr schwer ohne weitere Angaben abschätzen. Der Arbeitsaufwand hängt von der Anzahl der Belege ab und wie einfach oder komplex einzelne Geschäftsvorfälle sind. Auch spielt die Vollständigkeit und die Belegsortierung eine große Rolle. Mein Honorar für die laufende Buchhaltung* richtet sich nach der Gebührentabelle des b.b.h. (Bundesverband der selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter). Diese ist nicht an die Gebührenverordnung der Steuerberater (StBGebV) gekoppelt. In der Gebührentabelle enthalten sind die Möglichkeiten der Abrechnung von Gebührensätzen nach Wertgebühr und/oder Zeitgebühr.
Wertgebühr (abhängig vom Jahresumsatz des Unternehmens) | ab 3,70 € |
Zeitgebühr (nach der Art der Tätigkeit) | 42,00 - 59,00 € |
Mindestgebühr (je Abrechnungseinheit) | 50,00 €/mtl. |
HINWEIS: Buchhaltung mit vollständigen Belegen spart Zeit und Kosten!
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung*
Die Kosten für die laufende Lohn-/Gehaltsabrechnungen beinhalten das Erstellen der Lohn-/Gehaltsabrechnungen inkl. Anfertigung und Versendung der Lohnsteueranmeldung und dazugehörigen Meldungen (Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft).
Einmalige Einrichtungsgebühr 15,00 € pro Arbeitnehmer
Lfd. Lohn-/Gehaltsabrechnung monatlich pro Arbeitnehmer
1 - 5 Arbeitnehmer 15,00 €
6 - 10 Arbeitnehmer 14,50 €
11 - 20 Arbeitnehmer 14,00 €
21 - 30 Arbeitnehmer 13,50 €
31 - 40 Arbeitnehmer 13,00 €
über 40 Arbeitnehmer 12,50 €
Korrekturabrechnung für Vormonate 13,50 € pro Korrektur und AN
Elektronische Erstattungsanträge gem. AAG 6,00 € pro Antrag
Bescheinigung für Ämter 6,00 € pro Bescheinigung
Versenden der Abrechnung per Post 1,00 € pro Brief
Zeitgebühr für weitere Leistungen - Abrechnung je angefangene 1/4 Std
Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand bzw. je Stück
Für die Übernahme von kurz- oder langfristigen Tätigkeiten im Rahmen meiner Dienstleistungen oder der Lohnabrechnung orientieren sich die Preise am tatsächlichen Aufwand, der Anzahl und dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeiten, die ich für Sie ausführen soll.
Vergütung für Auslagen
(wird zusätzlich in Rechnung gestellt)a) Entgelte für Post und Telekommunikationsdienste pauschal | 5,00 - 15,00 € |
b) Schreibauslagen pauschal je Seite | 0,50 € |
c) Reisekosten | nach Aufwand |
d) Materialkosten | nach Aufwand |
Sonstiges
Alle Leistungen, die nicht mit einer Pauschale / Festpreis, nach Gebührentabelle oder tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden bzw. in diesen Beträge nicht enthalten sind, da es sich um gesondert abzurechnende Leistungen handelt, werden mit einem Stundensatz von 29,00 bis 59,00 € abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt.